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EED-READY / mSBG-READY

Jetzt die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung
einfach erfüllen.
MIt QUNDIS Systemlösungen zukunftssicher und rechtskonform
Verbrauchsdaten erfassen.
EED-READY ...
Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, mit der EED, den Energieverbrauch und klimaschädliches CO2 zu vermindern.
Bis zum Jahr  2030  soll der Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um  dieses Ziel zu erreichen , sollen die Verbraucher, die Möglichkeit bekommen,  ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten  anzupassen. Das geht aber nur, wenn die Daten regelmäßig  unterjährig zur Verfügung stehem.
   
Am 1. 12. 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten.
Die Rahmenbedingungen dafür werden mit der HKVO in deutsches Recht umgesetzt und vorgegeben.
Was bedeutet das für Sie?
FRISTEN & PFLICHTEN
 
AB
01.01.2022
   
müssen Mieter und Mieterinnen in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten.
Bis
31.12.2026
   
müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.
SEIT
01.12.2021
   
dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
Außnahmen
   
Es muss die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit im Objekt gegeben sein

mSBG-READY ...
Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, mit der EED, den Energieverbrauch und klimaschädliches CO2 zu vermindern.
Bis zum Jahr  2030  soll der Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um  dieses Ziel zu erreichen , sollen die Verbraucher, die Möglichkeit bekommen,  ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten  anzupassen. Das geht aber nur, wenn die Daten regelmäßig  unterjährig zur Verfügung stehem.
 
Rechtliche Grundlagen
Am 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung  in Kraft getreten. Durch diese Änderung werden Sie als privater  Vermieter dazu verpflichtet, bei Neuinstallationen von Zählern und  Heizkostenverteilern ausschließlich fernablesbare Geräte zu verwenden.
Mit der bereits am 24. Dezember 2018 in Kraft getretenen Richtlinie 2018/2002  der Europäischen Union zur Energieeffizienz wurde die  Vorgänger-Richtlinie 2010/27/EU zur Energieeffizienz geändert. Gemäß  Artikel 2 Absatz 1 EED 2018/2002 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Rechts-  und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um der Richtlinie bis  zum 25. Juni 2020 nachzukommen.
 
Was müssen Sie beachten?
Ab 25.10.2020
  • Einführung einer unterjährigenbVerbrauchsinformation
  • Zweimal jährlich sofern fernauslesbare Mess-und Erfassungstechnologie im Einsatz ist
  • Alle Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler, die ab dem 25.10.2020 installiert werden, müssen fernauslesbar sein               
Ab 01.01.2022
  • Einführung einer monatlichen Verbrauchsinformation
  • kontinuierliche Darstellung über das Internet sofern fernauslesbare Mess-und Erfassungstechnologie im Einsatz ist.
bis 31.12.2026
  • Die EED sieht eine Nachrüstpflicht bestehender Heizkostenverteiler, Wasser und Wärmezähler vor.
  • Die Nachrüstung nichtfernauslesbarer Zähler und Heizkostenverteiler muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
  • allerdings muss die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit im Objekt gegeben sein

Die von uns angebotenen und verwendeten Geräte gewährleisten eine  EED-konforme Auslesung, Datenbereitstellung sowie zuverlässigen Betrieb über die verlängerten Einsatzperioden.

EED zum DOWNLOAD



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